Demo­kra­ti­scher Widerstand

Bei dieser Zeitung ist der Name Pro­gramm: Demo­kra­ti­scher Wider­stand. Die Leser­schaft wird auf­ge­ru­fen, ihren Wider­stand auf Demons­tra­tio­nen zu zeigen. Auf einer ganzen Seite sind bun­des­weite Termine auf­ge­lis­tet. Die Her­aus­ge­ber berufen sich auf das Grund­ge­setz, das als eine Art Leit­schrift der Zeitung prä­sen­tiert wird. Die ersten 20 Artikel sind in jeder Ausgabe auf der letzten Seite auf­ge­führt. Der Artikel 20 Absatz 4. ist her­vor­ge­ho­ben: „Gegen jeden, der es unter­nimmt, diese Ordnung zu besei­ti­gen, haben alle Deut­schen das Recht zum Wider­stand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Die Her­aus­ge­ber der Zeitung sind der Ansicht, dass die Regie­rung mit den Corona-Maß­nah­men die Ver­fas­sung breche und deshalb Wider­stand Pflicht sei. Die Corona-Pro­teste werden mit großen Lettern und Fotos auf der Titel­seite gewür­digt. Die Ausgabe von Anfang Februar zum Bei­spiel titelt zu einer Blo­ckade von Lkw-Fahrern in Kanada: „Sie­ges­zug der Frei­heit. Kana­di­sche LKW-Fahrer stoßen Revo­lu­tion an.“

Die Ukraine und Russ­land sind in der dar­auf­fol­gen­den Ausgabe Thema. Rainer Rupp, ehe­ma­li­ger Spion der Stasi, kri­ti­siert die „US-geführte(n) Nato“, die angeb­lich Russ­land bedrohe. Fol­ge­rich­tig begrüßt die Zeitung auch den Protest gegen eine angeb­li­che Nato-Aggres­sion, welche in direk­ten Zusam­men­hang mit den Corona-Maß­nah­men gestellt wird: „Deut­sche und rus­si­sche Demo­kra­ten demons­trie­ren Seite an Seite gegen Corona-Dik­ta­tur und Kriegs­trei­be­rei“, heißt es auf der Titel­seite, „Wir wollen: Frieden, Frei­heit, Дружба (Freund­schaft)!“ Dazu wird eine Karte von 1945 gezeigt, die die Trup­pen­be­we­gun­gen der Roten Armee abbil­det. „Mil­lio­nen Deut­sche würden die Russen heute als Befreier begrü­ßen“, heißt es in der Bild­un­ter­schrift, womit offen­sicht­lich die Befrei­ung von der „Corona-Dik­ta­tur“ gemeint ist. Bei ihrer idea­li­sier­ten Dar­stel­lung von Russ­land lassen die Her­aus­ge­ber aller­dings außer Acht, dass es sich um einen auto­ri­tä­ren Staat handelt, in dem Mei­nungs- und Ver­samm­lungs­frei­heit stark ein­ge­schränkt sind.

Am 21. Februar erkannte Russ­land die beiden „Volks­re­pu­bli­ken“ in der Ost­ukraine als unab­hän­gig an. Drei Tage später begann die rus­si­sche Inva­sion in der Ukraine, ein völ­ker­recht­lich ver­bo­te­ner Angriffs­krieg, der die ter­ri­to­riale Inte­gri­tät des Nach­bar­lan­des weiter zer­störte. Die Russen als Befreier zu bezeich­nen, als Russ­land mehr als 150.000 Sol­da­ten an der Grenze zur Ukraine auf­mar­schie­ren ließ, ist mehr als zynisch und zeugt von der abso­lu­ten Unkennt­nis der Rea­li­tät in Ost­eu­ropa. ssp

 

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