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RT DE ver­kehrt in der Bericht­erstat­tung über den Krieg gegen die Ukraine die Tat­sa­chen in ihr Gegen­teil: Nicht Russ­land sei der Aggres­sor, sondern die Ukraine, der Westen und ins­be­son­dere die Nato. So schrieb RT-Autor Ulrich Heyden, dass der Westen „sich beharr­lich gewei­gert (habe), Russ­land Sicher­heits­ga­ran­tien zu geben“. Die angeb­li­che Bedro­hung Russ­lands durch die Nato ist ein ständig wie­der­hol­tes Nar­ra­tiv: „Putin sieht die Ukraine als Auf­marsch­ge­biet der NATO. Deren Raketen werden auch ohne NATO-Mit­glied­schaft der Ukraine näher an Russ­land her­an­rü­cken“, behaup­tet Heyden. Am Tag des Angriffs auf die Ukraine, dem 24. Februar, leug­nete Putin, dass Russ­land plane, die Ukraine zu beset­zen. Der Angriff wurde als „Son­der­ope­ra­tion“ bezeich­net. „Russ­land wolle ledig­lich die Men­schen im Donbass schüt­zen, die seit acht Jahren einem Völ­ker­mord durch das Kyjiwer Régime aus­ge­setzt seien“, zitierte RT DE den rus­si­schen Prä­si­den­ten. Für den Vorwurf des Völ­ker­mords aller­dings gibt es keine Belege. Ebenso wurde bei RT DE regel­mä­ßig behaup­tet, Russ­land greife keine Städte oder Zivi­lis­ten an – zahl­rei­che Berichte unab­hän­gi­ger Quellen zeugen hin­ge­gen vom Gegen­teil. Bereits seit der Anne­xion der Krim im Jahr 2014 ver­brei­ten rus­si­sche Staats­me­dien sys­te­ma­tisch eine Falsch­dar­stel­lung, um das mili­tä­ri­sche Ein­grei­fen Russ­lands zu recht­fer­ti­gen: nämlich dass Nazis in der Ukraine die Rus­sisch­spra­chi­gen bedroh­ten. So diene auch diese Inter­ven­tion der „Ent­na­zi­fi­zie­rung“ der Ukraine, berich­tete RT DE, womit der Sender ein wei­te­res Kreml-Nar­ra­tiv wiederholt.
Am 2. März verbot die EU die Ver­brei­tung der Inhalte der rus­si­schen Aus­lands­me­dien RT und Sputnik, da sie laut Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursula von der Leyen „Pro­pa­ganda und Des­in­for­ma­tion“ über den rus­si­schen Angriff auf die Ukraine ver­brei­te­ten. RT DE wei­gerte sich zunächst, dieses Verbot umzu­set­zen. Die Medi­en­an­stalt Berlin-Bran­den­burg setzte deshalb nach eigenen Angaben ein Zwangs­geld von 25.000 Euro fest. Das Fern­seh­pro­gramm als Live­stream wurde mitt­ler­weile ein­ge­stellt. Für die Web­seite wurden jedoch drei ver­schie­dene URL ein­ge­rich­tet, sodass sie weiter zugäng­lich ist. Der zuletzt stark gewach­sene Tele­gram-Kanal sowie alle wei­te­ren Social-Media-Kanäle von RT DE wurden gesperrt. ssp

 

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